Amtsblatt 04-05/2009 vom 0.05.2009

Bekanntmachung der Stadt Wurzen
Beschluss-nr.: 445-47./08 vom 17.12.2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Einfamilienhaus Kupsch / Keller“ in Nitzschka

Der vom Stadtrat Wurzen in seiner Sitzung am 17. 12. 2008 beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Einfamilienhaus Kupsch / Keller „ in Nitzschka für das Gebiet westlich der alten Schule an der Straße „Am Rittergut“ auf einem Teil des Flurstücks 123, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B, wird hiermit
bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 07.04.2009 unter dem Aktenzeichen PG 01/09 genehmigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt am 10.05.2009 in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung und den Umweltbericht dazu ab dem folgenden Tag im Amt für Stadtplanung / Tiefbau Wurzen, Friedrich-Ebert-Str. 2, Zi. 223 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschrift über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Oberbürgermeister
Jörg Röglin
Wurzen, am 10.05.2009