Bekanntmachung der Stadt Wurzen
Beschluss-nr.: 445-47./08 vom 17.12.2008 Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
„Einfamilienhaus Kupsch / Keller“ in Nitzschka
Der vom Stadtrat Wurzen in seiner Sitzung am 17. 12. 2008 beschlossene
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Einfamilienhaus Kupsch / Keller „ in Nitzschka
für das Gebiet westlich der alten Schule an der Straße „Am Rittergut“
auf einem Teil des Flurstücks 123, bestehend aus dem Planteil A und
dem Textteil B, wird hiermit
bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Landratsamtes
vom 07.04.2009 unter dem Aktenzeichen PG 01/09 genehmigt. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan tritt am 10.05.2009 in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung
und den Umweltbericht dazu ab dem folgenden Tag im Amt für Stadtplanung
/ Tiefbau Wurzen, Friedrich-Ebert-Str. 2, Zi. 223 während der Dienststunden
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine Verletzung der Vorschrift
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel
der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich,
wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Stadt Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
(§215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Oberbürgermeister
Jörg Röglin
Wurzen, am 10.05.2009